Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2025 | Gültig für B2B-Kunden

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen AI Loopwise, einer Marke von Jan Zajfert & Patrick Nemeth (nachfolgend „AI Loopwise", „wir" oder „Anbieter") und ihren Geschäftskunden (nachfolgend „Kunde" oder „Auftraggeber"). Die Leistungen werden eigenständig von Jan Zajfert (Lissabon, Portugal) und Patrick Nemeth (Stuttgart, Deutschland) erbracht und separat abgerechnet.

1.2 B2B-Ausrichtung

Diese AGB gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbrauchergeschäfte im Sinne des § 13 BGB werden nicht abgewickelt.

1.3 Geltung dieser AGB

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen AI Loopwise und dem Kunden, auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass wir nochmals ausdrücklich auf sie hinweisen müssen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Dienstleistungsportfolio

AI Loopwise bietet KI-gestützte Workflow-Automatisierungslösungen für Unternehmen an, die vollständig auf der Infrastruktur des Kunden betrieben werden. Unsere Leistungen umfassen:

  • Automatisierungs-Potenzial-Analyse und Beratung
  • Entwicklung maßgeschneiderter KI-Automatisierungslösungen
  • On-Premise-Installation von KI-Modellen und Workflow-Systemen
  • Integration in bestehende Unternehmens-IT-Infrastruktur
  • Schulung und Change Management
  • DSGVO-konforme Implementierung
  • Wartung und Support (optional)

2.2 Technische Besonderheiten

Alle KI-Automatisierungslösungen werden ausschließlich auf der IT-Infrastruktur des Kunden implementiert. Es erfolgt keine Datenverarbeitung oder -speicherung auf externen Servern oder Cloud-Diensten. Der Kunde behält vollständige Datensouveränität und -kontrolle.

2.3 Individuelle Vereinbarungen

Der konkrete Leistungsumfang wird für jedes Projekt individuell vereinbart und in einem separaten Projektvertrag oder Leistungsbeschreibung festgehalten. Diese haben Vorrang vor diesen allgemeinen Bestimmungen.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebot und Annahme

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.

3.2 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. E-Mails gelten als Schriftform im Sinne dieser Bestimmung.

3.3 Beratungsgespräche

Kostenlose Beratungsgespräche und Automatisierungs-Analysen sind unverbindlich und begründen keine Vertragspflichten. Sie dienen der Projektanbahnung und dem gegenseitigen Kennenlernen der Anforderungen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preisgestaltung

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Unsere Preisstruktur basiert auf einmaligen Projektpauschalen ohne wiederkehrende Lizenzgebühren für die implementierten Lösungen.

Keine Vendor Lock-in: Nach Projektabschluss sind Sie vollständig unabhängig von AI Loopwise. Alle entwickelten Lösungen gehören Ihnen ohne weitere Lizenzkosten.

4.2 Zahlungsmodalitäten

Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 30% Anzahlung bei Vertragsschluss
  • 40% nach Abschluss der Entwicklungsphase und erfolgreichem Testing
  • 30% nach erfolgreicher Implementierung und Abnahme
  • Zahlungsziel: 14 Tage netto ohne Abzug

4.3 Verzug und Mahnkosten

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Mahnkosten gehen zu Lasten des Kunden.

5. Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten

5.1 Projektablauf

Die Leistungserbringung erfolgt in den vertraglich vereinbarten Projektphasen:

  1. Analyse- und Konzeptionsphase
  2. Entwicklung der Automatisierungslösungen
  3. Testing und Qualitätssicherung
  4. Installation auf Kundeninfrastruktur
  5. Schulung und Einführung
  6. Abnahme und Go-Live

5.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Mitwirkung, insbesondere:

  • Bereitstellung erforderlicher Informationen über Geschäftsprozesse
  • Zugang zu relevanten IT-Systemen und Datenquellen
  • Bereitstellung geeigneter Hardware-Infrastruktur
  • Benennung kompetenter Ansprechpartner
  • Teilnahme an Schulungen und Tests
  • Rechtzeitige Rückmeldung und Freigaben

5.3 Terminverschiebungen

Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden oder höherer Gewalt führen zu entsprechenden Verschiebungen der Leistungsfristen ohne Schadenersatzansprüche des Kunden.

6. Abnahme und Gewährleistung

6.1 Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach erfolgreicher Installation und Funktionsprüfung der Automatisierungslösung. Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellung zu prüfen und schriftlich abzunehmen oder begründete Beanstandungen mitzuteilen.

6.2 Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass die gelieferten Lösungen bei vertragsgemäßer Nutzung die vereinbarten Funktionalitäten erfüllen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt zunächst Nachbesserung.

6.3 Ausschluss der Gewährleistung

Die Gewährleistung entfällt bei:

  • Unsachgemäßer Nutzung oder eigenmächtigen Änderungen
  • Ungeeigneter Betriebsumgebung
  • Verschleiß oder höherer Gewalt
  • Verwendung nicht freigegebener Drittprodukte

7. Immaterialgüterrechte und Eigentumsübertragung

7.1 Eigentumsübertragung

Nach vollständiger Bezahlung gehen alle projektspezifisch entwickelten Automatisierungslösungen, KI-Modelle und Implementierungen in das vollständige Eigentum des Kunden über. Dies umfasst:

  • Quellcode der entwickelten Automatisierungen
  • Trainierte KI-Modelle und Algorithmen
  • Konfigurationsdateien und Dokumentation
  • Workflow-Definitionen und Integrationen

Vollständiges Eigentum: Sie erhalten alle Rechte an der für Sie entwickelten Software. Keine versteckten Lizenzen, keine Abhängigkeiten.

7.2 Ausnahmen

Ausgenommen von der Eigentumsübertragung sind:

  • Allgemeine Methodiken und Best Practices
  • Lizenzen für Open-Source-Komponenten (verbleiben unter ursprünglichen Lizenzen)
  • Externe Software und APIs (unterliegen Drittanbieter-Lizenzen)
  • Unsere internen Tools und Frameworks

7.3 Schutzrechte Dritter

Wir gewährleisten, dass die von uns entwickelten Lösungen keine Schutzrechte Dritter verletzen. Bei Schutzrechtsstreitigkeiten stellen wir den Kunden frei oder beschaffen Nutzungsrechte.

8. Datenschutz und Vertraulichkeit

8.1 DSGVO-Konformität

Alle unsere Leistungen sind DSGVO-konform ausgelegt. Da die Automatisierungslösungen ausschließlich auf der Infrastruktur des Kunden betrieben werden, verbleibt die vollständige Datenkontrolle beim Kunden.

8.2 Auftragsverarbeitung

Soweit im Rahmen der Projektdurchführung personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich als Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die erforderlichen Vereinbarungen werden separat geschlossen.

8.3 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden. Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus.

9. Haftung

9.1 Haftungsumfang

Wir haften uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

9.2 Haftungsbegrenzung

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Gesamthaftung ist auf die Vertragssumme begrenzt.

9.3 Versicherung

Wir unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme für Beratungs- und IT-Dienstleistungen.

10. Kündigung und Vertragsbeendigung

10.1 Ordentliche Kündigung

Laufende Projekte können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bereits erbrachte Teilleistungen sind entsprechend zu vergüten. Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) können mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.

10.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere erhebliche Vertragsverletzungen, Zahlungsverzug über 30 Tage oder Insolvenz.

10.3 Folgen der Beendigung

Bei Vertragsbeendigung sind bereits entwickelte Lösungen entsprechend dem Leistungsstand zu vergüten. Kundendaten werden gemäß Datenschutzbestimmungen zurückgegeben oder gelöscht.

11. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt (einschließlich Pandemien, Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, behördliche Anordnungen) befreit beide Parteien von der Leistungspflicht für die Dauer der Behinderung. Bei Verzögerungen über 3 Monate können beide Parteien den Vertrag kündigen.

12. Compliance und regulatorische Anforderungen

12.1 EU AI Act-Konformität

Alle von uns entwickelten KI-Systeme entsprechen den Anforderungen des EU AI Act. Wir unterstützen den Kunden bei der Erfüllung seiner Betreiberpflichten durch entsprechende Dokumentation und Risikoanalysen.

12.2 Branchenspezifische Anforderungen

Bei branchenspezifischen regulatorischen Anforderungen (z.B. Finanzsektor, Gesundheitswesen) erfolgt eine entsprechende Anpassung der Lösungen in Abstimmung mit dem Kunden.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, sofern der Kunde Vollkaufmann ist oder seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat.

13.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

13.3 Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich widerspricht.

Wichtiger Hinweis für unsere Kunden

B2B-Fokus: Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen. Wir bieten keine Verbraucherleistungen an.

Datensouveränität: Ihre Daten verbleiben vollständig unter Ihrer Kontrolle auf Ihrer eigenen IT-Infrastruktur.

Keine Abhängigkeiten: Nach Projektabschluss besitzen Sie alle entwickelten Lösungen ohne weitere Lizenzgebühren.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt im Januar 2025 aktualisiert und gelten für alle ab diesem Datum geschlossenen Verträge.

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